

Eine MPU wird in der Regel angeordnet, wenn Sie
zum ersten Mal mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr am Steuer auffällig geworden sind, oder
innerhalb von zehn Jahren mehrmals mit mehr Alkohol im Blut gefahren sind, als erlaubt ist (also über 0,5 Promille oder ab 0,3 Promille plus ein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr, z. B. ein Unfall oder riskantes Fahren).

Beim Konsum illegaler Drogen gilt automatisch: Sie sind nicht fahrtauglich. Es reicht schon der Konsum – Sie müssen dafür nicht beim Fahren erwischt werden. In solchen Fällen wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wer in Flensburg 8 Punkte erreicht, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Diese bleibt für mindestens sechs Monate entzogen. Um sie zurückzubekommen, müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde ein positives MPU-Gutachten vorlegen, das Ihre Eignung nachweist.

Auch bei bestimmten Straftaten kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen oder den Führerschein entziehen. Dahinter steht die Annahme, dass jemand, der im Alltag Grenzen überschreitet oder Regeln missachtet, dies auch im Straßenverkehr tun könnte – und damit sich selbst und andere gefährdet.
Eine MPU dient also nicht der Strafe, sondern der Überprüfung und Wiederherstellung der Fahreignung – mit dem Ziel, dass Sie künftig sicher, verantwortungsvoll und selbstbewusst am Straßenverkehr teilnehmen können.